FREIEN HUMANISTEN beziehen Stellung zur Sterbehilfe
Aufgrund ihrer lebensnahen, tabulosen Einstellung zu Tod und Sterben hat sich die Organisation seit Jahrzehnten mit Fragen beschäftigt, die im Zusammenhang mit dem Sterben die Gemüter bewegten. Eine starke Betonung der Freiheit jedes einzelnen, über eine Verkürzung seines Lebens entscheiden zu können, wenn es ihm nicht mehr lebenswert erscheint, stand dabei immer im Vordergrund. Die zunehmende Unmenschlichkeit und auch Menschenunwürdigkeit des Sterbens konnte in vielen Familien hautnah miterlebt werden. Die Teilnahmslosigkeit der Politik hat bei den Mitgliedern der FREIEN HUMANISTEN zunehmenden Widerstand hervorgerufen. In der Folge beschloss die Verbandsführung, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Im Oktober 1994 wurde eine Erklärung verabschiedet, in der verschiedene Aussagen zu diesem Problemkreis zusammengefasst wurden. Sie wurde Parteien und Staatsorganen und Organisationen zugeleitet und stellt seitdem die Grundlage der anschließend verstärkten Aktivitäten dar.
Der in öffentlichen Diskussionen für die bewusste Sterbeentscheidung benutzte Begriff lässt häufig schon auf die Position derer schließen, die ihn verwenden. Drei Begriffe werden parallel verwendet: EUTHANASIE, STERBEHILFE und HUMANES STERBEN. Während das konservative, meist christliche Lager gern den Euthanasiebegriff verwendt, weil er eine fälschliche Verbindung zu den willkürlichen Mordaktionen der Nazis herstellt, benutzen Humanisten häufiger die Wortkombination "Humanes Sterben". Sie verbinden auf diese Weise die Nähe eines humanen Lebens zu einem ebenso humanen Sterben. Daher auch der Titel der Positionsbestimmung:
Erklärung zum Humanen Sterben
Die Grundwerte menschlichen Lebens wie Selbstbestimmung und Menschenwürde sind die maßgeblichen Werte, die auch den letzten Lebensabschnitt eines Menschen kennzeichnen.
- Sterbehilfe muß mit diesen Grundwerten vereinbar sein. Sie beginnt und endet mit Mitmenschlichkeit und muß Sterbebegleitung für den Betroffenen und Trauerbegleitung für die Hinterbliebenen beinhalten.
- Das Recht auf selbstbestimmten Freitod wird respektiert.
- Sterbebegleitung muß auch außerhalb des familiären Rahmens in geeigneten Einrichtungen mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal ermöglicht werden. Intensivstationen sind hierfür nicht geeignet. Es gehört nicht zu den Pflichten eines Arztes, das Sterben zu verlängern.
- Hilfsorganisationen, die sich auf diesem Sektor betätigen, bedürfen der besonderen staatlichen und privaten Unterstützung.
- Kommerzielle Interessen im Zusammenhang mit dem selbstbestimmten Tod werden abgelehnt.
- Eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe, die auch eine bewußt herbeigeführte Beendigung des individuellen Lebens beinhalten kann, würde die Sterbehilfe aus der Grauzone der Illegalität herausführen.
- Eine rechtlich abgesicherte Form der Patientenverfügung ist unverzichtbar.
- Die FREIEN HUMANISTEN fordern, die gesetzliche Lücke für die Sterbehilfe umgehend zu schließen.
Hannover, im Oktober 1994
Neue Entwicklungen seit dem Jahr 2000
Seit einigen Jahren wird die Thematik sowohl im Deutschen Bundestag, als auch im Nationalen Ethikrat und in der Bundestags-Enquetekommission "Recht und Ethik der Modernen Medizin" ernsthaft diskutiert. Da sich die Positionen so vollkommen entgegengesetzt und unversönlich zeigen, steht eine gesamtgesellschaftliche Lösung vermutlich noch in weiter Ferne. Auch bei den FREIEN HUMANISTEN wird intensiv weiter diskutiert. Hier findet sich in akzentuierten Beiträgen wohl die derzeitige "Frontlinie" der öffentlichen Diskussion. Auch in Bundestagsanhörungen wurde Vertretern der FREIEN HUMANISTEN in den vergangenen Jahren die Möglichkeit gegeben, ihre Vorstellungen an höchster Stelle vorzutragen (zu diesem Thema am 27.06.2002).
Persönliche Positionsbestimmungen zur Vorbereitung einer aktualisierten Verbandserklärung finden sich unter der Rubrik "Aus unserer Sicht".