Patientenverfügungen der Humanisten - passend für jederman:
"Nutzen wir unsere Chance für Selbstbestimmung im Leben und Sterben!"
Wer ganz bewusst ein selbstbestimmtes Leben führt, möchte nicht, dass in grundlegenden Dingen andere über den eigenen Kopf hinweg entscheiden. Seit Jahrzehnten kämpft der Humanistische Verband Niedersachsen mit seinen Partnerverbänden deshalb um eine gesetzliche Regelung zum "Humanen Sterben". Unter diesem Namen lief die Initiative bereits seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Wenn heute der Begriff "Patientenverfügung" in aller Munde ist, kann das auch auf die intensiven Vorarbeiten der Humanistenverbände in dieser Zeit zurückgeführt werden.
Heute beschäftigt der Bundesverband der Humanisten - der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) - eine eigene Abteilung, die das Markenprodukt "Individuelle Patientenverfügung" betreut. Dort können die verschiedenen Varianten der Patientenverfügung bestellt werden und es gibt eine ausführliche Beratung.
Wer sich fragt, ob in der eigenen Lebensphase überhaupt eine Patientenverfügung erforderlich ist, kann sich an den "13 Tipps zur Patientenverfügung" schnell orientieren.
Im Zuge der momentanen Gesetzgebungsinitiativen zur Patientenverfügung stellen Deutschlands Humanisten regelmäßig Informationen über aktuelle Entwickungen zur Verfügung. Die folgenden Links führen direkt auf die betreffenden Seiten oder enthalten Downloadangebote:
- Unterlagen und Informationen zur Individuellen Patientenverfügung
- 10-Punkte-Checkliste zur Prüfung der eigenen Verfügung: "Standards für Patientenverfügungen"
- Informationen über aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen
- Aktuelle Gesetzentwürfe - fraktionsübergreifend
- Abonnement des kostenlosen "Newsletter Patientenverfuegung"
- Positionspapiere zur Sterbehilfe - Hilfen zur Standortbestimmung
- "Solidaritätsaufruf Sterbehilfe" - Online-Unterschriftenaktion
Der Humanistische Verband hat seine Position zum "Humanen Sterben" immer wieder in programmatischen Forderungskatalogen festgeschrieben, die er den politischen Parteien vorgelegt hat. Die "Erklärung zum Humanen Sterben" von 1994 hat dabei noch nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Bei ihrer Veröffentlichung war damals insbesondere von Seiten der CDU eine massiv ablehnende Haltung geäußert worden. Statt auf die Inhalte konkret einzugehen, wurde die pauschale diskriminierende Behauptung aufgestellt, Menschen die sich auf diese Weise für Humanität beim Sterben einsetzen, würde es an Familiensinn mangeln.
Der Humanistische Verband Niedersachsen wurde im Juni 2002 in Anhörungen des Deutschen Bundestages einbezogen, in denen eine parteiübergreifende Initiative einen ersten Versuch startete, Patientenverfügungen gesetzlich zu fixieren. Die Veranstaltung unter dem Titel: "Sterbehilfe und Patientenschutz - Existiert ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf?" (Dokumentation als 48-seitige PDF verfügbar) gab parteiübergreifende Denkanstöße. Einige spontane Gefühlsausbrüche unter den teilnehmenden Abgeordneten zeigten, wie sehr sachliche und emotionale Gesichtspunkte gleichermaßßen die Diskussion bestimmen. Im Jahr 2003 flossen die Vorstellungen der niedersächsischen Humanisten in die Eckpunkte des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) mit ein, die unter dem Titel "Autonomie am Lebensende" veröffentlich wurden. Darin konnten bereits viel konkretere Forderungen aufgestellt werden, da nicht nur die innerverbandliche Diskussion eine neue Qualität erreicht hatte.
Der auf Initiative von Bundeskanzler Schröder berufene Nationale Ethikrat beschäftigte sich mit der Fragestellung und legte im Jahre 2005 unter dem Titel "Patientenverfügung - Ein Instrument der Selbstbestimmung" (hier als 36-seitige PDF verfügbar) eine bemerkenswerte Stellungnahme vor. Sie unterscheidet sich durch ihre Einbeziehung humanistischer Forderungen deutlich von der Stellungnahme der Enquetekommission des Deutschen Bundestages, die eine Selbstbestimmung nur in engen Grenzen zulassen möchte: "Zwischenbericht der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin" (hier als 72-seitige PDF verfügbar). Bei der Lektüre dieses Berichtes drängt sich der Eindruck auf, bei einigen Passagen handle es sich um die direkte Übertragung von Kirchenpapieren in Arbeitsergebnisse des Deutschen Bundestages.
Den vorläufigen Schlusspunkt in der Debatte setzte der 66. Deutsche Juristentag mit sehr konkreten Beschlüssen im Jahr 2006. Unter dem Titel "Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung" (hier als PDF verfügbar, Seite 7-14) liegen Tagungsergebnisse vor, die sich sehen lassen können. Die Analyse der Diskussionen und Beschlüsse zeigt ein äußerst hohes Niveau der Debatte und eine Sachbezogenheit, die auch auf parlamentarischer Ebene wünschenswert wäre.
Bereits vor Jahren wurde durch den Humanistischen Verband für Niedersachsen und Bremen ein Regionalbeauftragter für Patientenverfügungen berufen, der sich um die Koordinierung der Information auf örtlicher Ebene bemüht und als kompetenter Referent zur Verfügung steht. Er steht in engem Kontakt zur Bundesbeauftragten für Patientenverfügungen des HVD in Berlin, die bereits in die ersten Sondierungskommissionen der Bundesregierung berufen wurde (z.B. "Kutzer-Kommission").
Im Mai 2007 hat der Norddeutsche Rundfunk in seiner Sendereihe "Freiheit und Verantwortung" ebenfalls das Thema Patientenverfügung aufgegriffen. Unter dem Titel "Die Patientenverfügung - heute wichtiger als ein Testament" >>> Zum Inhalt <<< wurde die Bedeutung im Rahmen der eigenen Lebensplanung hervorgehoben. Der Beitrag klärt auch darüber auf, warum die alten Formular-Verfügungen heute dringend zu ersetzen sind. Eine erweiterte Fassung findet sich auf dieser Website.
