13 Tipps für Patientenverfügungen

  1. Wer sich die Frage stellt, ob er eine Patientenverfügung benötigt, sollte sie generell mit „Ja“ beantworten. Man kann nicht früh genug beginnen, sich darüber Gedanken zu machen. 

  2. Eine Patientenverfügung hat mit Werten und Lebenseinstellungen zu tun. Man sollte sich deshalb von jemandem beraten lassen, der offen ist und nicht bereits zu Beginn erklärt, welche Patienten-Forderungen er ablehnt. Wer für sich die christliche Vorstellung über menschliches Leiden und ein Lebensende „in Gottes Hand“ ablehnt, sollte einer Patientenverfügung der Kirche mit großer Skepsis begegnen. Sie lässt meist mehr offen, als sie regelt.  

  3. Eine Patientenverfügung hat erhebliche rechtliche Auswirkungen. Man sollte sie nur von einer Organisation anfertigen lassen, die über Erfahrung und Kompetenz auf diesem Gebiet verfügt.

  4. Für die rechtliche Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist keine notarielle Ausfertigung erforderlich. Der spezielle Sachverstand einer Organisation mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Vertretung von Patientenrechten ist sehr hoch einzuschätzen. Die Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes Niedersachen, K.d.ö.R. verfügen über die gleiche Wirksamkeit, wie notariell aufgesetzte Verfügungen.

  5. Eine „Individuelle Patientenverfügung“ ist einer „Formularverfügung“ unbedingt vorzuziehen. Sie bietet mehr Möglichkeiten, eigene Wertvorstellungen einfließen zu lassen und eröffnet die Chance, auf sehr spezielle Wünsche einzugehen. Die Ratschläge von Verbraucher-magazinen in Presse und Fernsehen bieten einen guten Überblick über die Anbieter.

  6. Wer für sich ein Testament aufsetzen lässt, regelt, was mit seinem materiellen Besitz geschieht, nachdem er gestorben ist. Wer für sich eine Patientenverfügung verfassen lässt, regelt, was mit ihm geschieht, solange er noch lebt. Er verhindert dadurch, dass andere über ihn bestimmen und seine Vorstellungen von Leben und Sterben missachten.

  7. Wer eine Patientenverfügung hat anfertigen lassen, sollte eine Kopie an den Hausarzt geben und das Original an die Person, die als „Vertrauensperson“ oder „Patientenanwalt“ eingesetzt wurde. Es sollte unbedingt das Gespräch mit dem Hausarzt gesucht werden. Lehnt ein Hausarzt das Gespräch darüber oder die Annahme einer derartigen Erklärung ab, sollte man den Arzt wechseln. 
     
  8. Eine „Patientenanwaltschaft“ ist ebenso wichtig, wie eine Patientenverfügung. Mit ihr regelt man, durch welche Person man seine medizinischen und gesundheitlichen Angelegenheiten regeln lassen möchte.

  9. Eine „Betreuungsverfügung“ regelt, durch welche Person man betreut werden möchte, wenn ein Vormundschaftsgericht jemanden zum gesetzlichen Betreuer benennt.

  10. Es kommt vor, dass Angehörige die persönliche Einstellung zum Sterben, die in der Patientenverfügung geregelt sind, nicht teilen. Wer dies in der eigenen Familie befürchtet, sollte eine andere Person als „Vertrauensperson“ oder Patienten-Anwalt“ einsetzen. Die Familie sollte aber unbedingt darüber informiert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  11. Es ist ratsam, eine bestehende Patientenverfügung gelegentlich erneut zu unterzeichnen. Das ist insbesondere der Fall, wenn grundlegende Änderungen im Gesundheitszustand eintreten.

  12. Eine gute Patientenverfügung erkennt man auch daran, dass mit ihr ein „Notfallpass“ fürs Portemonnaie verbunden ist. Auch sollte man sich für eine Aufbewahrung in einem zentralen Register entscheiden. Die „Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen“ wurde durch den Humanistischen Verband Deutschlands eingerichtet. Eine dort verwahrte Patientenverfügung kann in kürzester Zeit dem behandelnden Mediziner oder einem Krankenhaus zugänglich gemacht werden.

  13. Ständig aktualisierte Informationen zu Patientenverfügungen sind auf der Internetseite des Humanistischen Verbandes Niedersachsen erhältlich: 
    http://www.humanisten.de/index.php?id=483


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